OGH 10ObS92/07p (RS0122798)

OGH10ObS92/07p6.11.2007

Rechtssatz

Die eine Neubemessung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer ermöglichende Regelung des §261b Abs2 ASVG in der bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl I 2003/71 geltenden Fassung setzte voraus, dass „die Pension wegen einer Erwerbstätigkeit weggefallen ist". Bestimmte Leistungsteile sollten dementsprechend nur bei Nichtvorhandensein von Erwerbseinkommen gebühren.

Normen

ASVG idF vor BGBl I 2003/71 §261b

10 ObS 92/07pOGH06.11.2007

Beisatz: Hier: Der Aufwandsersatz des Klägers als Bürgermeister fiel nach der Rechtslage zum hier maßgeblichen Stichtag nicht unter den Begriff des Erwerbseinkommens, weshalb es auch nicht zum Wegfall der Pension führte. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20071106_OGH0002_010OBS00092_07P0000_001

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