Rechtssatz
Will sich der Arbeitnehmer beruflich verändern und führt er deshalb Vorbereitungsgespräche, sind diese im Hinblick auf die grundsätzlichen Zielsetzungen des Bestandschutzes und der Freiheit der Arbeitsplatzwahl sowie der verfassungsrechtlich gewährleisteten Erwerbsfreiheit im Sinne des Art 6 StGG als unbedenklich anzusehen sind.
SW: Angestellte — gesetzlicher Entlassungsgrund — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Gespräche — Verhandlungen — Wechsel — Treuepflicht — Untreue — Vertrauensunwürdigkeit
Normen
AngG §27 Z1 E1c
AngG §27 E3
Dokumentnummer
JJR_19920527_OGH0002_009OBA00101_9200000_001
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