OGH 5Ob1066/91 (RS0010780)

OGH5Ob1066/9117.9.1991

Rechtssatz

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert nicht die erst mit dem Tod des ( mit dem Verbot belasteten ) Liegenschaftseigentümers wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis. Gleiches hat jedenfalls auch für die ebenfalls im Zeitpunkt des Todes des Belasteten wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Schenkung auf den Todesfall zu gelten.

Normen

ABGB §364c C2
ABGB §610
ABGB §956

5 Ob 1066/91OGH17.09.1991

NZ 1992,79 ( Hofmeister, 82 )

Dokumentnummer

JJR_19910917_OGH0002_0050OB01066_9100000_001

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