Rechtssatz
Hinsichtlich des Entstehens des Rechtsverhältnisses eines Geschäftsführers zur GmbH ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag zu unterscheiden. Auch wenn § 20 GmbHG eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers und § 35 Abs 1 Z 5 GmbHG eine Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung vorsehen, kann der Anstellung eines Geschäftsführers nicht nur ein Dienstvertrag, sondern auch ein sogenannter freier Dienstvertrag, ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis zugrundeliegen.
| 10 ObS 189/97k | OGH | 02.12.1997 |
nur: Hinsichtlich des Entstehens des Rechtsverhältnisses eines Geschäftsführers zur GmbH ist zwischen der organschaftlichen Bestellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag zu unterscheiden. (T1) Veröff: SZ 70/255 |
Dokumentnummer
JJR_19890405_OGH0002_009OBA00292_8800000_002
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