Rechtssatz
Rechtsstreitigkeiten, die nur die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung zum Gegenstand haben, werden nicht über einen Anspruch auf wiederkehrende Versicherungsleistungen geführt.
| 10 ObS 353/00k | OGH | 30.01.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Ein Verfahren über den Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung gemäß § 65 Abs 1 Z 2 ASGG ist - auch wenn es sich bei jenen Leistungen, deren Rückersatz strittig ist, um wiederkehrende Leistungen gehandelt hat - kein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG. (T2) |
| 10 ObS 160/20g | OGH | 26.02.2021 |
Beisatz: Für die Kostenberechnung ist von einem Streitwert in Höhe des Rückersatzanspruchs auszugehen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19880112_OGH0002_010OBS00157_8700000_001
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