OGH 7Ob18/77 (RS0081553)

OGH7Ob18/7731.3.1977

Rechtssatz

Unter "Schneedruckschäden" sind nicht nur die unmittelbar durch das Gewicht der angesammelten Schneemassen am Dach eines versicherten Hauses verursachten Beschädigungen zu verstehen, sondern auch alle Folgeschäden, die durch ein derartiges Schadensereignis bewirkt werden (Dachlawine nach Ausbrechen der Schneerechen).

Normen

1ASB (Allgemeine Bedinungen für die Sturmversicherung, Fassung 2002) Art1.3
AStB Art1

7 Ob 18/77OGH31.03.1977

Veröff: VersR 1978,335

7 Ob 127/14yOGH10.09.2014

Vgl auch; Beisatz: Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer wird dem Begriff „ruhende Schneemassen“ in Art 1.3 der 1ASB auch eine Schneedecke auf einem Hang unterstellen, die üblichen und kontinuierlichen Kriech‑ und Gleitbewegungen unterliegt. (T1)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19770331_OGH0002_0070OB00018_7700000_002

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