OGH 8Ob320/66 (RS0063416)

OGH8Ob320/6622.11.1966

Rechtssatz

Besteht ein Buchauszug nur aus einer monatsweisen Zusammenstellung der einkassierten und überwiesenen Beträge, nicht aber in der Mitteilung eines Auszuges über die Geschäfte, für die dem Antragsteller Provision gebührt, wie es § 15 Abs 1 HVG vorschreibt, so ist der Auszug unvollständig im Sinne des § 15 Abs 2 HVG.

Normen

HVG §15

8 Ob 320/66OGH22.11.1966

Dokumentnummer

JJR_19661122_OGH0002_0080OB00320_6600000_001

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