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BGBl III 85/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

85. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen

85. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Gemeinsame Erklärung in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Gemeinsame Erklärung in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. XI Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. bzw. 18. Juni 2026 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in englischer Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in deutscher Übersetzung

Anlage 3

Anlage 3: Gemeinsame Erklärung in englischer Sprache

Anlage 4

Anlage 4: Gemeinsame Erklärung in deutscher Übersetzung

Stocker

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