56. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Rumänien am 12. März 2026 seine Ratifikationsurkunde zum Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (BGBl. III Nr. 23/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 48/2024) hinterlegt.
Stocker
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