vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 54/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

54. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Moldau am 28. April 2026 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BGBl. III Nr. 41/2026) hinterlegt.

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)