50. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten
Die Multilaterale Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten (BGBl. III Nr. 41/2025, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 216/2025), wurde von Italien am 17. März 2026 unterzeichnet.
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