vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 50/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

50. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten

50. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten

Die Multilaterale Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten (BGBl. III Nr. 41/2025, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 216/2025), wurde von Italien am 17. März 2026 unterzeichnet.

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)