48. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in ungarischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 6 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 3. Februar bzw. 24. März 2026 (eingelangt am 26. März 2026) vorgenommen; die Vereinbarung tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Mai 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Vereinbarung in ungarischer Sprache
Stocker
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