219. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und die Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung geändert werden
Auf Grund des § 161 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2024, wird, hinsichtlich des Artikels 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, verordnet:
Artikel 1
Änderung der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Geschäftsführung des Bundeseinigungsamtes geregelt wird (Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung – BEA-Geo), BGBl. Nr. 415/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 230/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 wird der Begriff „Amtsverschwiegenheit“ durch den Begriff „Geheimhaltung“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Errichtung und Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird (Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung – SchliSt-Geo), BGBl. Nr. 444/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 242/2013, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 wird der Begriff „Amtsverschwiegenheit“ durch den Begriff „Geheimhaltung“ ersetzt.
Schumann
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