vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 204/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

204. Verordnung: Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler

204. Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler festgelegt werden (SchulSKV)

Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes, BGBl. I Nr. 138/2017, wird verordnet:

Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund

§ 1. Zur Berücksichtigung des sozioökonomischen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler bei der Bewirtschaftung von Lehrpersonalressourcen gemäß § 5 Abs. 4 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes – BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, sind folgende Kriterien gemäß Anlage 7 Ziffer 5.2. der Bildungsdokumentationsverordnung 2021, BGBl. II Nr. 268/2021, heranzuziehen:

  1. 1. der Anteil der Bezugspersonen, die als höchsten Bildungsabschluss jenen einer Pflichtschule aufweisen,
  2. 2. der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus Familien mit niedrigem Einkommen sowie mit arbeitslosen Bezugspersonen und
  3. 3. der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit anderer im Alltag gebrauchter Sprache als die Unterrichtssprache sowie mit Bezugspersonen, die nicht in Österreich geboren wurden.

Verweisungen

§ 2. Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

Inkrafttreten

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung.

Wiederkehr

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)