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BGBl II 127/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

127. Verordnung: Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit

127. Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit

Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2025, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

§ 1. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit im Sinne des § 36 Abs. 1 AsylG 2005 sind gefährdet.

§ 2. Während der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung findet § 36a AsylG 2005 Anwendung.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten außer Kraft.

(2) Soweit diese Verordnung auf bundesgesetzliche Vorschriften Bezug nimmt, sind diese in ihrer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (Abs. 1) geltenden Fassung anzuwenden.

Stocker   Babler   Hanke   Hattmannsdorfer   Holzleitner   Karner   Marterbauer   Meinl-Reisinger   Plakolm   Schumann   Sporrer   Tanner   Totschnig   Wiederkehr

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