91. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression
Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (BGBl. III Nr. 96/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2024) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert bzw. angenommen.
Gemäß Art. 121 Abs. 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 180/2002 idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:
Staaten: | Datum des Inkrafttretens gemäß Art. 121 Abs. 5: | |
Dänemark (ohne die Färöer und Grönland) | 1. Jänner 2026 | |
Timor-Leste | 30. Mai 2026 | |
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