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BGBl III 91/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

91. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

91. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (BGBl. III Nr. 96/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2024) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert bzw. angenommen.

Gemäß Art. 121 Abs. 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 180/2002 idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Art. 121 Abs. 5:

Dänemark (ohne die Färöer und Grönland)

1. Jänner 2026

Timor-Leste

30. Mai 2026

   

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