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BGBl III 88/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

88. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung

88. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat San Marino am 4. Juni 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 9/2023) hinterlegt.

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