66. Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
66.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Staatsvertrag in deutscher Sprache siehe Anlage]
Die Notifikationen gemäß Art. 25 des Staatsvertrages wurden am 16. August 2024 bzw. 2. Mai 2025 vorgenommen; der Staatsvertrag tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2025 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Staatsvertrag in deutscher Sprache
Stocker
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