199. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen I, II und III
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago am 29. Juli 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. Nr. 464/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 176/2023), hinterlegt und dabei notifiziert, durch die Protokolle I und III des Übereinkommens gebunden zu sein.
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