182. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation am 30. Oktober 2025 das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe in der Fassung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 (BGBl. Nr. 74/1989 idF BGBl. III Nr. 198/2002 und BGBl. III Nr. 199/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 304/2013) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. November 2026 wirksam.
Stocker
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