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BGBl III 173/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

173. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit

173. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit

Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Brunei Darussalam das Übereinkommen (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (BGBl. Nr. 39/1954, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 136/2022) ratifiziert.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 3 für Brunei Darussalam am 10. Oktober 2026 in Kraft.

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