173. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Brunei Darussalam das Übereinkommen (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (BGBl. Nr. 39/1954, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 136/2022) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 3 für Brunei Darussalam am 10. Oktober 2026 in Kraft.
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