621. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich geändert wird
621. „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika“
Auf Grund § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, BGBl. II Nr. 581/2020, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
2. § 1 lautet:
„§ 1. Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus folgenden Regionen oder Ländern abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt:
- 1. Vereinigtes Königreich,
- 2. Südafrika.“
3. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absaztbezeichung (1) und die Wortfolge „1. Jänner 2021“ wird durch die Wortfolge „10. Jänner 2021“ ersetzt; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Änderung des Titels, § 1 und die Änderung in § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des 29. Dezember 2020 in Kraft.“
Anschober
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