188. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Einzelhandels-Ausbildungsordnung zwecks Einrichtung eines Schwerpunkts Uhren- und Juwelenberatung sowie eines Schwerpunkts Telekommunikation geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 5/2006, wird verordnet:
Die Verordnung über die Berufsausbildung im Lehrberuf Einzelhandel, BGBl. II Nr. 429/2001 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 272/2005, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Abs. 1 Z 12 wird der abschließende Punkt durch einen Beistrich ersetzt; es werden folgende Ziffern 13 und 14 angefügt:
- „13. Uhren- und Juwelenberatung,
 - 14. Telekommunikation.“
 
2. Nach § 2 Z 12 werden folgende Ziffern 13 und 14 angefügt:
- „13.   Uhren- und Juwelenberatung:
- a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln,
 - b) Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
 - c) Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen,
 - d) Betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren,
 - e) Kunden bei der Produktauswahl beraten,
 - f) Serviceleistungen anbieten,
 - g) Verkaufsgespräche führen,
 - h) Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungs-legung und Zahlungsverkehr,
 - i) Kundenreklamationen behandeln.
 
 - 14.   Telekommunikation:
- a) Bedarf für die Warenbeschaffung ermitteln und Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform durchführen,
 - b) Einkauf unter Berücksichtigung neuer Technologien,
 - c) Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
 - d) Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen,
 - e) Betriebliches Warensortiment vorbereiten, bereitstellen und verkaufsgerecht präsentieren,
 - f) Kunden bei der Produkt- und Zubehörauswahl sowie der möglichen Zusatzdienste vor allem hinsichtlich der technischen Eigenschaften und der Anwendungsmöglichkeiten beraten,
 - g) Serviceleistungen anbieten,
 - h) Verkaufsgespräche führen,
 - i) Bestellungen und Kundenaufträge entgegennehmen und abwickeln inklusive Rechnungslegung und Zahlungsverkehr,
 - j) Kundenreklamationen behandeln.“
 
 
3. Nach § 3 Abs. 2 Z 12 werden folgende Ziffern 13 und 14 angefügt:
- 13. Uhren- und Juwelenberatung:
 
Pos.  | 1. Lehrjahr  | 2. Lehrjahr  | 3. Lehrjahr  | 
|---|---|---|---|
1.  | Der Lehrbetrieb  | ||
1.4  | Organisation und Warenwirtschaft  | ||
1.4.6  | Betriebsbezogene einschlägige Schriftverkehrsarbeiten wie zB Meldungen an die Punzierungskontrollbehörde, Dokumentation der Reparaturannahme, Ablage und Evidenz  | ||
3.  | Verkauf  | ||
3.2  | Warensortiment  | ||
3.2.4  | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit  | ||
3.2.5  | Kenntnis der Edelmetalle, deren Legierungen, der gesetzlichen Feingehalte, Oberflächenveredelungen, deren Eigenschaften und Unterscheidungsmöglichkeiten  | ||
3.2.6  | Kenntnis der branchenspezifisch verwendeten unedlen Metalle, deren Legierungen, deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten  | ||
3.2.7  | Kenntnis des Punzierungsgesetzes und der EU-Nickelverordnung  | ||
3.2.8  | Kenntnis der Perlen, Süßwasser- und Salzwasserzuchtperlen sowie der echten und unechten Korallen, ihrer Unterscheidungsmöglichkeiten und des Artenschutzgesetzes  | ||
3.2.9  | Kenntnis der wichtigsten Edel- und Schmucksteine, ihrer Bezeichnungen, Schliffarten, Farben, Vorkommen, Synthesen und Imitationen  | ||
3.2.10  | Kenntnis der Diamanten, ihrer Schliffarten, Klassifizierung nach Farbe, Reinheit, Schliff und Gewicht, Vorkommen, Synthesen und Imitationen  | ||
3.2.11  | Kenntnis der Funktionsweise der verschiedenen Uhrentypen (elektronisch, mechanisch) wie zB Quarz, Handaufzug, Automatik, deren Eigenschaften (Wasserdichte, Ganggenauigkeit) und Handhabung  | ||
3.4  | Kundenberatung und Warenverkauf  | ||
3.4.13  | Kenntnis der Bedeutung des Erscheinungsbildes des Verkäufers  | ||
3.4.14  | Kenntnis der Geldwäschebestimmungen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen  | ||
3.4.15  | -  | Erläutern der Möglichkeit von Hautunverträglichkeiten der verschiedenen Edel- und Nichtedelmetalle  | |
3.4.16  | -  | Fachgerechtes Reinigen und Pflegen von Schmuck, Edelsteinen und Perlen mit Reinigungsmitteln und Geräten unter Vermeidung von Beschädigungen  | |
3.4.17  | -  | Beraten des Kunden über die fachgerechte Pflege und Aufbewahrung von Schmuck, Edelsteinen und Perlen  | |
3.4.18  | -  | Beraten des Kunden über die fachgerechte Pflege und Handhabung (Service, Batteriewechsel, Aufzug, Wasserdichte) von Uhren und Uhrbändern  | |
3.4.19  | -  | Montieren und Längenanpassen von Leder- und Metalluhrbändern von Armbanduhren sowie Ersetzen von Federstegen  | |
3.4.20  | -  | Fachgerechtes Öffnen und Schließen von Großuhren, Weckern und einfachen Armbanduhren zum Batteriewechsel sowie Kontrolle auf Funktionsfähigkeit  | |
3.4.21  | -  | Kenntnis der Gewährleistung und der markenspezifischen Fristen für die Garantie  | |
3.4.22  | -  | Messen der Fingerringweite unter Berücksichtigung der Tages- und Jahreszeit (Temperaturverhältnisse) sowie der Verschiedenartigkeit der Ringinnenwölbungen  | |
3.4.23  | Stilberatung der Kunden unter Berücksichtigung modischer Einflüsse und Trends  | ||
3.5  | Verkaufsabrechnung  | ||
3.5.7  | Ermitteln des Verkaufspreises  | ||
4.  | Sicherheit  | ||
4.1  | -  | Kenntnis des richtigen Verhaltens bei Überfällen, Raub, Diebstahl und Betrug  | |
4.2  | -  | Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Versicherungsschutz  | |
- 14. Telekommunikation:
 
Pos.  | 1. Lehrjahr  | 2. Lehrjahr  | 3. Lehrjahr  | 
|---|---|---|---|
1.  | Der Lehrbetrieb  | ||
1.4  | Organisation und Warenwirtschaft  | ||
1.4.6  | Grundkenntnisse der der Telekommunikationsbranche zu Grunde liegenden Technologien  | ||
1.4.7  | Grundkenntnisse einer rechnergestützten Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung  | Erfassen der betrieblichen Warenbewegung  | |
1.4.8  | Für die Telekommunikation spezifische Schriftverkehrsarbeiten, insbesondere Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferauskünfte, Ablage und Evidenz  | ||
1.4.9  | Grundkenntnisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens notwendigen Unterlagen  | ||
2.  | Warenbeschaffung und -lagerung  | ||
2.1  | Einkaufsplanung  | ||
2.1.5  | Einkaufsplanung unter Berücksichtigung neuer Technologien und Trends sowie der Produktzyklen und der Preisentwicklung  | ||
2.1.6  | -  | -  | Einkaufsplanung unter Berücksichtigung der spezifischen Zielgruppe und des Marktsegmentes des Lehrbetriebs  | 
2.4  | Warenlagerung  | ||
2.4.5  | Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Warenbestandes (EDV-unterstützt)  | ||
3.  | Verkauf  | ||
3.1  | Verkaufsvorbereitung  | ||
3.1.6  | Kenntnis der Medien für die Informationsgewinnung über neue Produkte und Services  | ||
3.1.7  | Lesen und Anwenden von Gebrauchsanweisungen und anderen technischen Unterlagen  | ||
3.2  | Warensortiment  | ||
3.2.4  | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments und der Dienstleistungen hinsichtlich der Spezifikationen und Leistungsmerkmale  | ||
3.2.5  | Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe, Marken und Modelle sowie Anwendungs- und Verwendungsmöglichkeiten  | ||
3.2.6  | Kenntnis der in der Telekommunikation üblichen generellen und markenspezifischen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke  | ||
3.2.7  | Grundkenntnisse über produktspezifische Kennwerte und Leistungsmerkmale und die Berücksichtigung dieser hinsichtlich der Produktverwendung  | ||
3.2.8  | Grundkenntnisse der für die im Betrieb angebotenen Warengruppen relevanten Vorschriften und Maßnahmen betreffend Sicherheit, Entsorgung und Umweltschutz  | ||
3.2.9  | Kenntnis über notwendige Kennzeichnung betreffend Energieeffizienz und fachgerechte Entsorgung  | ||
3.3  | Verkaufsförderung und Werbung  | ||
3.3.5  | Produktbezogene Dekorationsarbeiten  | ||
3.3.6  | -  | Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration  | |
3.4  | Kundenberatung und Warenverkauf  | ||
3.4.13  | Kenntnis der Bedeutung des Erscheinungsbildes des Verkäufers  | ||
3.4.14  | -  | Kenntnis der Gewährleistung und der markenspezifischen Fristen für Garantie  | |
3.4.15  | -  | Kenntnis über Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme bzw. Einbau (zB Freisprecheinrichtungen) von Telekommunikationsgeräten, -zubehör und -diensten  | |
3.4.16  | -  | Kenntnis der betriebs- und branchenspezifischen Informations-, Kommunikationssysteme und Kundenverwaltungssysteme  | |
3.4.17  | -  | Anwendungsbezogene Vorführung der Ware  | |
3.4.18  | -  | Beratung und Servicierung der branchenüblichen Kundenanliegen (zB SIM-Karten tauschen, Sperren, Reparaturannahmen, Auskunft über Tarife und Einzelgesprächs -nachweise, usw.)  | |
3.4.19  | Kenntnis über die branchenspezifischen Rechtsvorschriften  | ||
3.4.20  | Beratung der Kunden über die Richtung der technischen Entwicklung und die Trends der angebotenen Warengruppe  | ||
3.4.21  | Beratung und Verkauf von für die Verwendung der technischen Geräte benötigtem Zubehör  | ||
3.4.22  | Beratung und Verkauf von Verbindungselementen unter Berücksichtigung der Anschlussmöglichkeiten  | ||
3.4.23  | Zusatz- und Folgeverkäufe zur besseren Nutzung der technischen Möglichkeiten und zur Adaptierung an den technischen Fortschritt  | ||
3.5  | Verkaufsabrechnung  | ||
3.5.7  | Kenntnis der Ermittlung des Verkaufspreises  | ||
Bartenstein
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