§§ 1327, 1358 ABGB; § 332 ASVG
Durch die Berechnung des entgangenen Unterhalts iS der stRsp soll der überlebende Ehegatte in die Lage versetzt werden, die Fixkosten für den Haushalt zu tragen und seine bisherige Konsumquote zu wahren.
§§ 1327, 1358 ABGB; § 332 ASVG
Durch die Berechnung des entgangenen Unterhalts iS der stRsp soll der überlebende Ehegatte in die Lage versetzt werden, die Fixkosten für den Haushalt zu tragen und seine bisherige Konsumquote zu wahren.