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Berücksichtigung von Fixkosten bei der Berechnung des entgangenen Unterhalts

RechtsprechungJudikaturBenjamin DoblerZVR 2025/45ZVR 2025, 98 - 100 Heft 2 v. 11.2.2025

§§ 1327, 1358 ABGB; § 332 ASVG

Durch die Berechnung des entgangenen Unterhalts iS der stRsp soll der überlebende Ehegatte in die Lage versetzt werden, die Fixkosten für den Haushalt zu tragen und seine bisherige Konsumquote zu wahren.

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