Beim Seilbahnsymposium des Jahres 2024 wurde die rezente Rsp des OGH und der Berufungsgerichte zu Fragen der Pistensicherungspflicht erörtert. Der zweite Schwerpunkt des Tagungsgeschehens war die Diskussion zur Frage, wie die untertags als Pisten betriebenen Abfahrtsflächen nach dem abendlichen Pistenschluss rechtlich einzuordnen sind, weil in dieser Frage eine Divergenz zwischen der Position des Seilbahnsymposiums und der Auffassung des Ötztaler Diskussionsforums besteht. Im folgenden Beitrag wird über diese Veranstaltung berichtet.