V der BMK über die Generalrevision von öffentlichen Seilbahnen sowie nicht öffentlichen Seilbahnen mit beschränkt öffentlichem Verkehr (Seilbahn-Generalrevisionsverordnung - SeilGV)
BGBl II 2024/224
Diese V regelt die Generalrevision einer Seilbahn betreffend Bestandserhebung und Bewertung sowie deren Dokumentation, die Durchführung der daraus folgenden Maßnahmen zum Heranführen an das zeitgemäße Schutzniveau gem § 49a Abs 1 SeilbG