§ 3 Abs 3, § 25 Abs 2 BVergGKonz
Soll eine öffentlich-private Gesellschaft einen Auftrag direkt erhalten, ist der private Gesellschafter im Rahmen eines Vergabeverfahrens auszuwählen.
Die Eignungskriterien haben sicherzustellen, dass er das erforderliche Kapital einbringen kann und die Fähigkeiten für die Leistungen hat, mit denen die gemischte Gesellschaft beauftragt werden soll.