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Was tun bei Verstoß gegen den Geheimhaltungsgrundsatz?

RechtsprechungJudikaturKathrin Hornbanger, Anna ItkinZVB 2023/21ZVB 2023, 74 - 76 Heft 2 v. 30.3.2023

§§ 27, 114 Abs 10, § 141 BVergG 2018

Die Frage, ob ein zwingender Widerrufsgrund vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein besonnener AG in der konkreten Situation die Durchführung einer Ausschreibung unterlassen oder eine inhaltlich wesentlich anders gestaltete Ausschreibung durchgeführt hätte.

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