Das Urteil des EuGH vom 14. 7. 2022 in der Rs C-274/21 ua, , (FN ) enthält zentrale Aussagen zur Ausgestaltung des vergabespezifischen Rechtsschutzes. Der EuGH beschäftigte sich unter anderem mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit des Pauschalgebührensystems sowie der Prozessvoraussetzungen gemäß BVergG 2018. Im Ergebnis wirft dies neue Fragen im Hinblick auf den Prozessgegenstand eines vergabespezifischen Rechtsschutzverfahrens auf. Das Urteil des EuGH und seine Folgen sind bereits gegenwärtig durch die Verwaltungsgerichte aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber wird weiters den vergabespezifischen Rechtsschutz an entscheidenden Stellen anpassen müssen.