Baumängel treten in verschiedensten Formen und Ausprägungen auf nahezu jeder Baustelle auf. Ein mangelfreies Bauvorhaben gibt es daher erfahrungsgemäß nicht. In der Praxis bestehen allerdings häufig Divergenzen darüber, wann es sich bei einem Werk im rechtlichen Sinne tatsächlich um eine "mangelhafte Bauleistung" handelt und wer von den Beteiligten diese Mängel zu vertreten hat. Diese Frage stellt sich - je nach Größe des Bauvorhabens - umso häufiger, wenn unterschiedliche Projektbeteiligte mehrere Werkleistungen zeitgleich oder unmittelbar nacheinander erbringen. Es gilt daher zu klären, wann tatsächlich ein Mangel vorliegt und wie sich die Projektbeteiligten (AG, AN) bei im Raum stehenden Mängeln absichern oder bei unberechtigten Vorwürfen zur Wehr setzen können.