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Der EuGH entschied, dass zwei Angebote von Bietern, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht per se unzulässig sind. AG haben aber zu prüfen, ob objektive Anhaltspunkte zu Zweifeln an der Eigenständigkeit eines Angebotes vorliegen .
Abstract aus ZVB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.