schlagen sich Bauwerber immer wieder mit - in Städten - herum. In den meisten Fällen reicht es aus, in der Planung einzelne - meist architektonische - Details zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben mit dem Ortsbild in Einklang zu bringen. In spezifischen Fallgruppen können die Anforderungen des Ortsbildes jedoch ein Genehmigungshindernis darstellen. Darüber hinaus kommen in Ausnahmefällen den Nachbarn Mitspracherechte hinsichtlich des Ortsbildes zu und genügt es mitunter nicht, wenn ein Bauvorhaben mit dem Ortsbild bzw örtlichen Stadtbild lediglich - "neutral" - in Einklang steht.