§ 1170 ABGB
Dass in einem Vorprozess rechtskräftig festgestellt wurde, eine bestimmte Teilrechnung wäre nicht prüffähig, entfaltet keine Bindungswirkung für einen Folgeprozess, in dem die AG die Prüffähigkeit dieser Teilrechnung unter Verweis auf Privatgutachten behauptet.