Art 72 Abs 1 lit d sublit ii RL 2014/24/EU
Wird der AN insolvent, gilt eine Vertragsübernahme des Auftrags oder der Rahmenvereinbarung durch einen anderen, die ursprünglichen Eignungskriterien erfüllenden Unternehmer als unwesentliche Vertragsänderung. Über den Auftrag hinaus muss kein Geschäftsbereich des ursprünglichen AN (oder Teile davon) übertragen werden.