A VwGH: (FN 1) Aufklärungsersuchen sind nicht auf wesentliche Preispositionen beschränkt
Öff AG müssen gem § 137 Abs 2 Z 3 BVergG 2018 unter anderem dann eine vertiefte Angebotsprüfung durchführen, wenn im Rahmen der Prüfung der Preise begründete Zweifel an deren Angemessenheit aufkommen.