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Zum Ermessen des AG bei der Leistungsbeschreibung und zur zulässigen Laufzeit einer Rahmenvereinbarung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2021/44ZVB 2021, 202 - 205 Heft 5 v. 14.5.2021

1. § 20 BVergG 2018

Bei der Festlegung des Gegenstands der Beschaffung ist dem AG ein weiter Ermessensspielraum einzuräumen, wenn das Ermessen in sachlicher und nichtdiskriminierender Weise ausgeübt wird.

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