Öff AG und Sektorenauftraggeber sind verpflichtet, in Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen. Dieser Verpflichtung kann der AG auf unterschiedliche Weise nachkommen, zB bei der Festlegung der technischen Spezifikationen oder der Bedingungen im Leistungsvertrag. Einen Schritt weiter kann der AG gehen, wenn er die externen Effekte der Umweltbelastung im Rahmen eines Kostenmodells berücksichtigt und sie dadurch in die Bewertung einfließen lässt.