Der Einkauf von Gebrauchtsoftware ist eine gute Möglichkeit zur Senkung der IT-Kosten. Die Voraussetzungen zum Erwerb gebrauchter Software bedürfen entsprechender Berücksichtigung im Vergabeverfahren.
Schlagwörter:
Beschaffung von kostengünstiger "gebrauchter Software"; Ausschließungsrecht; urheberrechtliche Erschöpfung.