1. Art 57 Abs 4 lit a RL 2014/24
Eine nationale Regelung, die den öff AG zum Ausschluss eines Bieters befugt oder sogar verpflichtet, wenn der Ausschlussgrund des Verstoßes gegen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen in Bezug auf einen im Angebot genannten Subunternehmer festgestellt wird, ist unionsrechtskonform.