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Haftungsrechtliche Konsequenzen einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2021/18ZVB 2021, 89 - 91 Heft 2 v. 3.2.2021

§§ 933 ff, 1295 Abs 1 ABGB; § 30 NÖ BauO

Das Vorliegen von Sachmängeln an einem Bauwerk und deren Geltendmachung hindert für sich allein nicht die Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BauO. Nach Erstattung einer formell vollständigen Fertigstellungsanzeige ist im Regelfall kein baubehördliches Verfahren mehr anhängig.

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