Noch heute gilt der römische Grundsatz "Superficies solo cedit" im österreichischen Recht. Der historische Gedanke dahinter: Alles, was mit dem Grund und Boden fest verbunden wird, teilt das rechtliche Schicksal mit diesem. Dieser sachenrechtliche Grundsatz wird allerdings im ABGB durch einige gesetzlich normierte Ausnahmen durchbrochen. Ein Blick auf die römische Historie sowie die aktuellen Spezifika von Superädifikaten und des zivilrechtlichen Baurechts.

