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Glücksverträge und andere reale Lasten

schwerpunktAufsatzChristian LenobleZLB 2025/22ZLB 2025, 46 - 47 Heft 3 v. 2.7.2025

Wer eine Immobilie kauft, ist gut beraten, davor einen Blick in das Grundbuch zu werfen und sich einen Überblick über die Lasten zu verschaffen. Schließlich übernehmen Käufer einer Liegenschaft die verbundenen Belastungen (sofern keine Lastenfreistellung durchgeführt wurde) und sind für ihre Erfüllung verantwortlich. Eine besondere Rolle kommt den Reallasten zu, die Eigentümer der belasteten Immobilie nicht bloß zur Duldung oder Unterlassung, sondern zu einem aktiven Tun in Form von wiederkehrenden Leistungen verpflichten.

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