Bei der Festlegung der projektrelevanten Finanzierungsparameter und in diesem Zusammenhang bei Neubewertung von zu finanzierenden Immobilien nehmen Grunddienstbarkeiten, im Speziellen Wege- und Notwegerechte, werterhöhende bzw wertmindernde Einflüsse.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.