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Parallele Einlegung der in der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/16ZfRV 2023, 31 Heft 1 v. 23.3.2023

DSGVO - VO (EU) 2016/679

Die in der Datenschutz-GrundVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden. Es obliegt den MS, dafür zu sorgen, dass die parallele Einlegung dieser Rechtsbehelfe die gleichmäßige und einheitliche Anwendung dieser VO nicht beeinträchtigt.

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