Das Urteil des EuGH zur Unionsrechtskonformität der deutschen Pkw-Maut war mit großer Spannung erwartet worden: Hauptgründe dafür waren das von der Kommission eingeleitete, aber in der Folge - nach geringfügigen Änderungen am Regelungsregime - eingestellte Vertragsverletzungsverfahren sowie die Schlussanträge des Generalanwalts, in denen dieser dem Gerichtshof vorgeschlagen hatte, die Vertragsverletzungsklage Österreichs abzuweisen, weil diese auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs "Diskriminierung" beruhe. Die Entscheidung des Gerichtshofs war dann tatsächlich ein Paukenschlag, allerdings nur insoweit, als die bisherige Rechtsprechung unverändert beibehalten und ganz punktuell präzisiert wurde. Dennoch - oder gerade deswegen - kommt dem Urteil über den konkreten Fall hinaus Bedeutung zu.