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Zur Aufsichtspflicht der FMA über Arbeitnehmervertreter in Bank-Aufsichtsräten

BeitragAufsatzGeorg WimmerZAS 2024/5ZAS 2024, 20 - 23 Heft 1 v. 17.1.2024

Die Finanzmarkaufsichtsbehörde ("FMA") unterzieht AN-Vertreter in Bank-Aufsichtsräten keiner Kontrolle ihrer fachlichen Eignung und persönlichen Zuverlässigkeit ("Fit & Proper-Test"). Diese bereits mehrfach kritisierte Verwaltungspraxis wurde auch durch ein neues "Fit & Proper-Rundschreiben" nicht korrigiert, obwohl sie einer rechtlichen Grundlage entbehrt. Dabei hätte ein gleicher Prüfungsmaßstab für Kapitalvertreter und AN-Vertreter in Bank-Aufsichtsräten nicht nur für die präventive Bankenaufsicht, sondern auch für das Ansehen der AN-Vertreter in Bank-Aufsichtsräten positive Effekte.

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