Bei der Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen sind zahlreiche arbeits- sowie datenschutzrechtliche Aspekte und Grenzen zu berücksichtigen:Den AG trifft bei ihm bekannt gewordenem Fehlverhalten von AN eine Untersuchungspflicht. AN sind zur Mitwirkung an diesen Ermittlungsmaßnahmen verpflichtet.Zulässige Ad-hoc-Ermittlungsmaßnahmen bedürfen grds nicht der Zustimmung des BR oder einzelner AN.Nach der DSGVO gestatten insb das überwiegende berechtigte Interesse des AG sowie die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung die Verarbeitung personenbezogener Daten.Zur Verfügung stehen unterschiedliche Ermittlungsmaßnahmen (zB Mitarbeiterinterviews, E-Mail-Screening).In Österreich besteht (noch) kein Beweisverwertungsverbot.