Für eine teleologische Reduktion, dass nur bestimmte Arten der einvernehmlichen Auflösung während einer Arbeitsverhinderung den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus begründen, besteht keine Grundlage.
Für eine teleologische Reduktion, dass nur bestimmte Arten der einvernehmlichen Auflösung während einer Arbeitsverhinderung den Entgeltfortzahlungsanspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus begründen, besteht keine Grundlage.