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(Kein) Recht des AG, Beschlüsse der Betriebsversammlung zu bekämpfen

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2020/46ZAS 2020, 282 - 288 Heft 5 v. 14.9.2020

§§ 73, 74 ArbVG

Der AG kann Beschlüsse der Betriebsversammlung nicht bekämpfen, außer es wurden elementarste Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts verletzt. AG können das Einheben der Betriebsratsumlage wegen eines ungültigen Beschlusses der Betriebsversammlung daher grundsätzlich nicht verweigern.

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