vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnzwecke.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7853Jus-Extra VwGH-A 2024, 21 Heft 434 v. 8.4.2024

§ 23 Abs 4 Kärntner BO

Ein Gebäude, in welchem sich Wohnungen befinden, welche nicht nur (als Hauptwohnsitze) zur Deckung eines Wohnbedarfes bestimmt sind, sondern (auch) als gewerblich vermietbare Wohnungen verwendet werden können, dient auch dem Zweck der gewerblichen Beherbergung von Gästen und ist somit nicht als ein ausschließlich Wohnzwecken dienendes Gebäude iSd § 23 Abs 4 K-BO 1996 anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte